Medizinrecht für das gesamte Bundesgebiet

Zielführende und vertrauensvolle Beratung im Gesundheitswesen

Rechtsanwalt Christian Heß – Dr. Peters, Hess und Partner - Über 20 Jahre Erfahrung

Über uns

Die Kanzlei Dr. Peters, Hess und Partner wurde zum 01.03.2021 durch die bis dahin eingeständigen Kanzleien Hess Anwälte (Rechtsanwälte Hess und Partner PartGmbB) und Dr. Peters und Partner gegründet. Durch diese Verbindung entstand ein Zusammenschluss von erfahrenen und renomierten anwaltlichen Beratern im Gesundheitswesen. Für unsere Mandanten bieten wir an verschiedenen Standorten eine praxisnahe, juristisch fundierte und an den wirtschaftlichen Erfordernissen ausgerichtete anwaltliche Beratung im Medizinrecht und Strafrecht an.

Wir wissen, unsere Mandanten arbeiten in einem öffentlichen Bereich der Daseinsvorsorge mit hoher Verantwortung, verbunden mit den an Sie gestellten täglich wachsenden Herausforderungen. Das ist auch der Grund, warum unsere Mandanten sich nicht extra vorstellen müssen – wir sind bereits mit ihren Interessen vertraut.

Dr. Peters, Hess und Partner - Unsere Expertise

Über 20 Jahre Erfahrung im Medizinrecht

Profitieren Sie von mehr als 20-jähriger Erfahrung im Medizinrecht. Wir kennen Ihre Situation und finden die passende Lösung. Verlassen Sie sich auf höchste Qualität“.

Mehr als 3.500 erfolgreich geführte Mandate

Unsere Expertise basiert auf realen Fällen aus der Praxis. Wir wissen, was funktioniert und was nicht. So sind Sie bestens beraten. 

Zertifizierter Fachanwalt für Medizinrecht

Profitieren Sie von fundierter juristischer Kompetenz auf höchstem Niveau. Nachgewiesene Spezialisierung durch Fachanwaltsqualifikationen. 

Mitglied in führenden juristischen und medizinischen Fachgesellschaften

Durch unsere acht aktiven Mitgliedschaften in führenden juristischen Fachgesellschaften bleiben wir stets auf dem neusten Stand und sorgen so für optimalen Rechtsschutz unserer Mandanten. 

Fokus auf Ärzte, Zahnärzte, MVZs und Krankenhäuser

Unsere Mandanten kommen ausschließlich aus dem Gesundheitswesen. Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Geschäftsführer von Kliniken, Heil- und Hilfsmittelerbringern sowie Pharmaunternehmen.

Beratung und Vertretung im gesamten Medizinrecht

Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Praxis- und Unternehmensführung. Dabei behalten wir Ihren rechtlichen und beruflichen Erfolg stets im Blick.

Schnelle Reaktionszeiten & persönliche Betreuung

Wir sind für Sie stets erreichbar, wenn Sie uns brauchen. Persönliche Betreuung, schnelle juristische Hilfe und Antworten sind für uns selbstverständlich. 

Individuelle Strategien statt Standardlösungen

Jeder Fall ist anders. Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Ihre maßgeschneiderte juristische Strategie und verzichten auf pauschale Empfehlungen. 

Digitale Kanzlei, bundesweite Beratung per Videokonferenz

Bei uns erhalten Sie rechtliche Unterstützung ortsunabhängig, voll digital und flexibel. So ermöglichen wir Ihnen eine zeitsparende und kompetente Beratung in allen medizinrechtlichen Belangen.

Verteidigung in Ermittlungsverfahren und medizinstrafrechtlichen Konflikten

Bei strafrechtlichen Vorwürfen ist schnelles Handeln entscheidend. Wir entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie und setzten Ihre Rechte durch. 

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Erstkontakt inkl. Kosteneinschätzung

Rechtliche Probleme dulden meist keinen Aufschub. Ob Approbationsverfahren, Regressforderung oder Praxisübernahme – entscheidend ist, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstkontakt.
Wir besprechen Ihre Situation, erläutern die nächsten Schritte und geben eine klare Einschätzung zu den Kosten ab. So gewinnen Sie Sicherheit – rechtlich, wirtschaftlich und beruflich.

Wir helfen Ihnen bei folgenden Themen weiter:

Beratung und Vertretung von Ärzten und Zahnärzten

  • Niederlassung und Praxisabgabe
  • Gründung und Betrieb von MVZ
  • Vertretung im Vergütungsrecht
  • Gestaltung von Kooperationen
  • Zulassungs- und Berufsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Vertretung in Haftungsfällen
  • Arbeitsrecht in der Praxis
  • Mietrecht

Beratung und Begleitung von Krankenhäusern

  • Gesellschaftsrecht
  • Personalwesen
  • Krankenhausplanung
  • Outsourcing
  • sektorenübergreifende Kooperationen
  • Gründung und Betrieb von MVZ
  • Gestaltung von Chefarztverträgen
  • Krankenhausentgelte
  • Wahlleistungen
  • ambulante Leistungserbringung

Systemberatung im Gesundheitswesen

  • Apotheken- und Arzneimittelrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Heil- und Hilfsmittelerbringer
  • Apothekenrecht
  • Richtlinien des G-BA
  • Wechselwirkung zw. den Sektoren
  • Europarechtliche Normen

Strafrecht / Berufsrecht

  • Verteidigung im Arzt- und Medizinstrafrecht
  • Verteidigung in berufsrechtlichen Verfahren

Rechtsbeistand für Ärzte und MVZ

Ärzte und MVZ stehen vor vielfältigen rechtlichen Herausforderungen – von der Gestaltung von Verträgen, über Berufs- und Zulassungsfragen bis hin zu Haftungs- oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wir beraten Sie in allen den Praxisbetrieb betreffenden Rechtsfragen, gestalten Kooperationen und Praxisübernahmen und vertreten Ihre Interessen sowohl gegenüber Behörden als auch vor Gericht.

Rechtsbeistand für Krankenhäuser

Die Geschäftsführung von Krankenhäusern beinhaltet komplexe medizin-, arbeits- und vertragsrechtlichen Fragen. Wir beraten Sie u. a. bei der Gestaltung von Kooperationen, im Personalwesen sowie in Compliance-Themen und vertreten Sie in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen ebenso wie in Haftungs- und Vergütungsprozessen.

Standorte

Zentrale
Köln

Aachener Str. 1, 50674

Tel. +49 (0) 221 257 83 01
Fax. +49 (0) 221 257 07 43

Düsseldorf

Prinz-Georg-Str. 104, 40479

Berlin

Bundesallee 185, 10717

Frankfurt am Main

Europaallee 139, 604486

Koblenz

Firmungstraße 38/Jesuitenplatz, 56068

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Aktuelles

05. August 2024

Nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) vom 25.04.2023 (Az. 17 U 1/22 Kart) ist eine Vereinbarung über den Verzicht auf die Teilnahme an einem Nachbesetzungsverfahren wettbewerbswidrig. Hintergrund...

15. Januar 2024

Das OLG Bamberg stellt in einem Beschluss vom 04.04.2022 (Az. 4 U 306/21) klar, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen einem Krankenhaus und einem externen Arzt der Erstreckung der Wahlarztkette...

17. Juli 2023

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 20.12.2022 (Az. VI ZR 375/21) die Eigenverantwortung des Patienten im Rahmen der ärztlichen Aufklärung betont. Demnach besteht grds. keine feste...

12. April 2023

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 23.09.2022 – I-26 W 6/22) ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht auf kirchliche Krankenhausträger anwendbar. Gegenstand des Verfahrens war ein Auskunfts-...